Beratung

Betreuung von Betrieben nach DGUV Vorschrift 2

Beratung des Firmeninhabers und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei:

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • Erstellen bzw. Mithilfe bei Gefährdungsberurteilungen
  • Erstellen bzw. Mithilfen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen/Geräte

ASA-Sitzungen

Durchführen der ASA-Sitzungen in Verbindung mit Betriebsarzt, Betriebsrat und Geschäftsführung bzw. deren Vertreter.

Arbeitsschutz

Darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere, sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

Betriebsanlagen

Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung.

Unfallverhütung

die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:

  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Firmeninhaber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen