Beratung des Firmeninhabers und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei:
Durchführen der ASA-Sitzungen in Verbindung mit Betriebsarzt, Betriebsrat und Geschäftsführung bzw. deren Vertreter.
Darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere, sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung.
die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
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